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Anhänger mieten Thurgau

Wir vermieten Anhänger für PKWs

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Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Wir möchten höflich darum bitten, dass Sie sich vor der Miete die Zeit nehmen, unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durchzulesen. Vielen Dank!

Allgemeine Vertragsbestimmungen (AGB) und Vertragsgrundbedingungen (VGB) seit 2006


1. Beginn und Ende der Vereinbarung

Alle Fahrten beginnen bei der Vermietung – Garage Berg Thurgau, Ernst Bill, Hauptstrasse 57, 8572 Berg Thurgau, und enden, sobald der Anhänger zurückgebracht wird. Bei Verzögerungen oder Verlängerungen muss die Garage sofort benachrichtigt werden. Für verspätete Rückgaben wird dem Kunden eine Tagesentschädigung berechnet. Bei Absagen am Tag des Vertragsbeginns schuldet der Kunde der Garage eine volle Tagesentschädigung.

2. Berechtigung zum Führen des Fahrzeugs

Nur der Kunde mit einem gültigen Führerausweis für die entsprechende Kategorie oder eine ausdrücklich ermächtigte Drittperson darf das Fahrzeug führen. Der Kunde haftet für Verletzungen von Verkehrsvorschriften.

3. Mietanhänger

Das Fahrzeug wird fahrbereit übergeben, und der Kunde muss es unter Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Vorschriften nutzen.

4. Pflichten bei Unfall

Der Kunde/Fahrer muss die Vermietung und die Polizei sofort benachrichtigen, eine Unfallskizze anfertigen und die Daten aller Beteiligten sammeln. Mündliche oder schriftliche Versprechungen an Dritte bezüglich Leistungen an Geschädigte sind untersagt und irrelevant für die Garage.

5. Haftpflicht-, Kasko- und Transportschadenversicherung

Die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs deckt Haftpflichtschäden. Transportschäden sind Sache des Mieters. Für selbstverursachte Schäden am Anhänger gilt ein Selbstbehalt, und der Kunde haftet persönlich für nicht gedeckte Schäden.

6. Beschädigung und Verlust des Fahrzeugs

Der Kunde/Fahrer haftet für Beschädigungen und Verlust des Anhängers. Störungen oder Verlust müssen der Garage gemeldet werden. Es besteht keine Versicherung für Beschädigung und Verlust.

7. Reparaturen

Der Kunde/Fahrer muss den Anhänger vor Vertragsbeginn prüfen. Selbstverschuldete Beschädigungen während der Mietdauer sind vom Kunden/Fahrer vollständig zu tragen. Reparaturen dürfen nur mit Zustimmung der Garage durchgeführt werden.

8. Fahrten ins Ausland

Fahrten ins Ausland bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der Garage. Zoll- und Transportdokumente sowie Zusatzversicherungen sind Sache des Mieters.

9. Haftung der Garage

Die Garage haftet nicht für Unfallschäden während der Vertragsdauer oder für Schäden durch Fahrzeugdefekte, die eine Weiterreise verhindern.

10. Verrechnung und Kaution

Bei Mietbeginn ist eine Kaution von mindestens Fr. 500.00 zu hinterlegen. Die Garage kann Schäden direkt mit der Kaution verrechnen. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.

11. Ergänzende Bestimmungen

Zusätzlich zu diesen Bestimmungen gilt das Schweizerische Obligationenrecht.

12. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Anhänger-Berg TG der Vermietung, 8572 Berg Thurgau, Schweiz. Der Kunde unterwirft sich ausdrücklich diesem Gerichtsstand.

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